Die EU-Kommission informiert, dass sie zusammen mit dem Rat und dem EU-Parlament Vereinbarungen im Rahmen der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD), der Eigenkapitalverordnung (CRR) und der Eigenkapitalrichtlinie (CRD) zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Banken getroffen hat.