Das LAG Hamm hat in drei Berufungsverfahren zur Zukunft des Kohledeputats für Beschäftigte der RAG Aktiengesellschaft als Sachbezug, der Höhe der bislang nach Wahl ersatzweise zu beziehenden Energiebeihilfe und der Möglichkeit der Abfindung der Energiebeihilfe durch Einmalzahlung verhandelt (Az. 9 Sa 638/17, 9 Sa 1218/17, 9 Sa 588/17).