Laut LSG Berlin-Brandenburg ist die Nagelspangenbehandlung zur Korrektur einer eingewachsenen Zehe eine ärztliche Leistung. Wenn jedoch kein Arzt die Leistung erbringen wolle, die Leistung aber medizinisch notwendig sei, liege ein Systemmangel vor. In diesem Fall dürfe ein Podologe die Leistung erbringen und der Versicherte habe gegenüber seiner gesetzlichen Krankenkasse Anspruch auf Kostenerstattung (Az. L 9 KR 299/16).