Das AG Frankfurt hat sich damit beschäftigt, in welcher Höhe eine Ersatzbeschaffung zulässig ist, wenn Gepäck seinen Zielort nicht rechtzeitig erreicht (Az. 30 C 570/17 (68)).
Das AG Frankfurt hat sich damit beschäftigt, in welcher Höhe eine Ersatzbeschaffung zulässig ist, wenn Gepäck seinen Zielort nicht rechtzeitig erreicht (Az. 30 C 570/17 (68)).