Die EU-Kommission muss den Antrag von Lufthansa und Swiss auf Aufhebung ihrer tariflichen Verpflichtungszusagen hinsichtlich der Linie Zürich-Stockholm erneut prüfen. Hinsichtlich der Linie Zürich-Warschau weist das EuG die Klage von Lufthansa hingegen ab (Az. T-712/16).