Laut BVerfG verstößt es nicht gegen das Grundgesetz, dass die im Rahmen des europarechtlichen Emissionshandelssystems ausgegebenen Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen für Betreiber stromproduzierender Anlagen mittlerweile nicht mehr vollständig kostenlos zugeteilt werden und eine zuvor gesetzlich vorgesehene Zuteilungsgarantie nicht verlängert wurde (Az. 1 BvR 2864/13).