Die Fraktion Die Linke hat den Entwurf eines “Gesetzes zur Einführung des verpflichtenden Lobbyregisters” (19/15) vorgelegt. U. a. regelt der Gesetzentwurf den Angaben zufolge, welche Akteure welche Angaben über sich und ihre Aktivitäten zur politischen Interessenvertretung machen müssen. So sollen z. B. Anwaltskanzleien oder Agenturen, die Dienstleistungen zur politischen Interessenvertretung anbieten, Angaben zu ihren Auftraggebern und dem Umfang der Dienstleistung machen müssen.