Dem TV-Moderator Jan Böhmermann bleibt untersagt, sich über den Kläger – wie in Teilen des Satire-Gedichts „Schmähkritik“ – zu äußern. Die schon vom Landgericht untersagten Äußerungen dienen allein dem Angriff auf die personale Würde und sind deshalb rechtswidrig. So entschied das OLG Hamburg (Az. 7 U 34/17).