Am 03.11.2017 hat der Bundesrat der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) zugestimmt, wobei er seine Zustimmung mit einigen Maßgaben verbunden hat (BR-Drs. 645/17 (Beschluss)). Darauf weist die BRAK hin. Die ERVV enthält insbesondere Regelungen zu Dateiformaten, Dateinamen und strukturierten Datensätzen.