Die BRAK informiert, dass Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) künftig auch für den Bereich des Straf- und Bußgeldverfahrens gelten wird. Der Bundesrat habe zugestimmt, die Verkündung im Bundesgesetzblatt stehe aber noch aus.

Die BRAK informiert, dass Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) künftig auch für den Bereich des Straf- und Bußgeldverfahrens gelten wird. Der Bundesrat habe zugestimmt, die Verkündung im Bundesgesetzblatt stehe aber noch aus.