Das VG Osnabrück hat dem Eilantrag eines Elefantenhalters gegen eine für sofort vollziehbar erklärte tierschutzrechtliche Verfügung des Landkreises Osnabrück zum Teil stattgegeben. Sie hat die aufschiebende Wirkung seiner im Mai 2017 erhobenen Klage gegen eine umfangreiche Verfügung zum Teil wiederhergestellt, den Antrag im Übrigen jedoch abgelehnt (Az. 6 B 40/17).