Das VG Magdeburg hat die Fachhochschule der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt verpflichtet, über die Einstellung des Klägers neu zu entscheiden. Die Ablehnung der Einstellung sei rechtswidrig gewesen, da die Fachhochschule sie ausschließlich auf das äußere Erscheinungsbild des Klägers gestützt habe. Derzeit fehle es in Sachsen-Anhalt noch an einer ausreichenden Rechtsgrundlage (Az. 5 A 54/18 MD).