Die Energieversorgung Offenbach und die Energieversorgung Dietzenbach dürfen gegenüber Verbrauchern nicht den Eindruck erwecken, es sei zulässig, ihre Preisanpassungsklausel für Fernwärme eigenmächtig zu ändern. Die Versorger müssen das nun gegenüber ihren Kundinnen und Kunden richtigstellen. Das hat das LG Darmstadt auf Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden (Az. 16 O 110/16 und 15 O 111/16).