Das VG Koblenz hat den Bau eines Mehrfamilienhauses in Koblenz für unzulässig erklärt, da es sich nicht in die Eigenart der bisher ein- bis zweigeschossigen Bebauung einfüge. Außerdem sei die geplante Erschließungsstraße zu klein dimensioniert (Az. 1 K 322/17.KO).