Das VG Karlsruhe hat Eilrechtsschutz gegen die sofortige Betriebsuntersagung eines vom sog. Abgasskandal betroffenen VW Amarok gewährt. Die Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs seien nicht eingeschränkt und die von einem einzelnen Fahrzeug ausgehenden Gefahren für die Luftreinhaltung seien nicht konkret und unmittelbar (Az. 12 K 16702/17).