Um die Nachfolge der vakanten Leitung des OLG Celle bewarben sich neben der früheren Staatssekretärin im Justizministerium auch der Präsident des LG Hannover sowie der Leiter der Generalstaatsanwaltschaft in Celle. Das Justizministerium wählte die frühere Staatssekretärin mit der Begründung aus, ihr komme aufgrund ihres höheren Statusamtes ein Leistungsvorsprung zu. Das VG Hannover entschied, das Justizministerium habe sich bei der getroffenen Entscheidung im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums gehalten (Az. 2 B 11230/18).