Das OVG Saarland hat Beschwerden gegen die Versagung von Eilrechtsschutz durch das Verwaltungsgericht im Hinblick auf die geplante Errichtung dreier Windenergieanlagen in der Gemarkung Bous (Windpark Bous) zurückgewiesen (Az. 2 B 573/17, 2 B 584/17).