Auf seiner Sitzung vom 13. März 2018 hat der europäische Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) eine politische Einigung über die geplante Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle erzielt. Betroffen hiervon sind u. a. auch WP/vBP sowie Steuerberater und Rechtsanwälte. Nach dem Richtlinientext können die Mitgliedstaaten für diese Berufsträger im Rahmen der nationalen Umsetzung eine Ausnahme vorsehen. Darauf weist die WPK hin.