Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 26 Assoziierte Unternehmen (DRS 26) und den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 27 Anteilmäßige Konsolidierung (DRS 27) verabschiedet. Damit werden die inhaltlichen Wechselwirkungen mit dem im Jahr 2015 verabschiedeten und der aktuellen Gesetzeslage entsprechenden DRS 23 Kapitalkonsolidierung berücksichtigt. Das berichtet die WPK.