Laut VG Düsseldorf waren Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte eines Kölner Sondereinsatzkommandos wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur Kollegialität bei der Teilnahme an sog. Aufnahmeritualen rechtmäßig (Az. 35 K 10700/16.O, 35 K 10458/16.O, 35 K 9371/16.O).