Für das Jahr 2017 müssen Unternehmen ihre Daten für die Beitragsberechnung zur gesetzlichen Unfallversicherung zum letzten Mal in zwei Meldungen übermitteln: einmal mit dem bisherigen Entgeltnachweis im Online-, Papier- oder Fax-Verfahren und zusätzlich mit dem Lohnnachweis Digital. Ab dem Beitragsjahr 2018 ist der digitale Lohnnachweis die alleinige Grundlage für den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist der DStV hin.