In Deutschland gilt auch künftig eine einheitliche Stromgebotszone. Der Bundesrat hat einer Verordnung der geschäftsführenden Bundesregierung zugestimmt, die eine Aufteilung des deutschen Strommarktes in unterschiedliche Preiszonen verhindern soll. Die Änderung der sog. Stromnetzzugangsverordnung kann damit im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.