Wenn ein Mandatsträger der NPD verfassungsfeindliche Bestrebungen dieser Partei aktiv unterstützt, kann, selbst wenn diese Partei vom Bundesverfassungsgericht nicht verboten ist, seine Waffenbesitzkarte widerrufen werden (Az. 3 A 556/17).
Wenn ein Mandatsträger der NPD verfassungsfeindliche Bestrebungen dieser Partei aktiv unterstützt, kann, selbst wenn diese Partei vom Bundesverfassungsgericht nicht verboten ist, seine Waffenbesitzkarte widerrufen werden (Az. 3 A 556/17).