WP/vBP sind seit dem 1. Januar 2018 dem Grunde nach verpflichtet, im elektronischen Rechtsverkehr Empfangsbereitschaft auf einem sicheren Übermittlungsweg herzustellen. Darauf weist die WPK hin.
WP/vBP sind seit dem 1. Januar 2018 dem Grunde nach verpflichtet, im elektronischen Rechtsverkehr Empfangsbereitschaft auf einem sicheren Übermittlungsweg herzustellen. Darauf weist die WPK hin.