Die BaFin hat Leitlinien für den Handel mit finanziellen Differenzkontrakten veröffentlicht. Sie sollen CFD-Emittenten als Handreichung dienen, ihre Vertragsbedingungen so anzupassen, dass Privatanlegern keine Kontrakte mit Nachschusspflicht mehr angeboten werden. Diese sind seit dem 10.08.2017 in Deutschland verboten.