Die Castingagentur Lorraine Media GmbH darf Kunden nicht die Rücknahme eines Widerrufs empfehlen, wenn diese ihren Vertrag fristgerecht binnen 14 Tagen widerrufen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat das Unternehmen vor dem Kammergericht Berlin erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch genommen (Az. 5 U 157/15).