Der Bundesrat hat ein Gesetz zur Entlastung der Ziviljustiz gebilligt. Es setzt die Streitwertgrenze für die sog. Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH weiterhin auf 20.000 Euro fest. Das nunmehr verabschiedete Gesetz verlängert die Regelung zur Streitwertbegrenzung nochmals bis zum 31. Dezember 2019.