Das Bundeskabinett schafft mit seinem Beschluss vom 01.08.2018 Erleichterungen für Online-Händler und Marktplatzbetreiber. Konkret geht es um den Regierungsentwurf eines Gesetzes gegen Steuerbetrug beim Online-Handel (vormals: Jahressteuergesetz 2018). Damit greift die Regierung erfreulicherweise die Kritik des DStV auf.