Das VG Gießen hat die Klage der Stadt Gießen auf eine erweiterte Bürgerbeteiligungssatzung gegen das Land Hessen abgewiesen, da die Hessische Gemeindeordnung die Bürgerbeteiligungsrechte abschließend regele und die Kommunen deshalb nicht berechtigt seien, weitergehende Rechte einzuführen (Az. 8 K4523/15.GI).