Das OLG Hamm entschied, dass der Betreiber einer Kfz-Mietwerkstatt, ein Kunde, der die Werkhalle zur Reparatur eines Fahrzeugs gemietet hatte, sowie zwei ihn bei der Reparatur unterstützende Bekannte für einen Werkstattbrand haften, der durch unsachgemäßes Ablassen von Benzin aus einem Fahrzeugtank und einem dabei von den Bekannten durchgeführten “Brennbarkeitstest” verursacht wurde (Az. 9 U 120/15).