Die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern und das Präsidium der BRAK haben in ihrer Sitzung am 18.01.2018 ihre Beratungen, die sie auf der außerordentlichen Präsidentenkonferenz am 09.01.2018 begonnen hatten, fortgesetzt. Sie bestätigten das vorgeschlagene Verfahren zur erneuten Inbetriebnahme des beA.