Die BaFin sieht nach ihrer neunmonatigen Überwachungsphase davon ab, den Vertrieb von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen an Privatkunden zu verbieten. Die Aufsicht hatte die Emission und den Vertrieb dieser Produkte bis Ende September 2017 intensiv überprüft und dabei festgestellt, dass die Selbstverpflichtung von Deutscher Kreditwirtschaft und Deutschem Derivate Verband weitgehend eingehalten wird und Privatanleger in ausreichendem Maße schützt.