Das BVerwG hat den BND in einem Eilverfahren verpflichtet, einem Journalisten Auskunft darüber zu erteilen, wie viele laufende Strafverfahren nach Anklageerhebung gegen Mitarbeiter des BND wegen der Weitergabe von Geheimnissen dem BND bekannt sind (Az. 6 VR 1.18).