Das Einräumen von Liegerechten zur Einbringung von Urnen unter Begräbnisbäumen kann als Grundstücksvermietung lt. BFH umsatzsteuerfrei sein (Az. V R 3/17 und V R 4/17).
Das Einräumen von Liegerechten zur Einbringung von Urnen unter Begräbnisbäumen kann als Grundstücksvermietung lt. BFH umsatzsteuerfrei sein (Az. V R 3/17 und V R 4/17).