Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG im Falle der Veräußerung eines inländischen Kapitalgesellschaftsanteils durch eine ausländische Anteilseignerin, die im Inland keine Betriebsstätte hat, anwendbar ist (Az. I R 37/15).