Entscheidet sich ein Entschädigungskläger unmittelbar zur Klageerhebung, trägt er laut BFH grundsätzlich das Risiko, die Kosten des Entschädigungsverfahrens tragen zu müssen, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt (Az. X K 1/16).
Entscheidet sich ein Entschädigungskläger unmittelbar zur Klageerhebung, trägt er laut BFH grundsätzlich das Risiko, die Kosten des Entschädigungsverfahrens tragen zu müssen, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt (Az. X K 1/16).