Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein Wertverlust im Zusammenhang mit der Veräußerung einer nach § 17 EStG steuerverstrickten GmbH-Beteiligung und der Darlehensgewährung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung und deren Beendigung bei Einlage dieser wertgeminderten wesentlichen Beteiligung in ein Betriebsvermögen durch den Ansatz des niedrigeren Teilwertes verloren gehen darf (Az. X R 8/16).