Der BFH entschied, dass die bei Verträgen unter fremden Dritten bestehende Vermutung für das Vorliegen eines entgeltlichen Geschäfts im Fall der Übertragung eines Kapitalgesellschaftsanteils nicht alleine wegen eines Freundschaftsverhältnisses zwischen dem Zuwendenden und dem Empfänger als widerlegt anzusehen ist (Az. IX R 1/16).