Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob zinslose Darlehen zwischen Ehegatten, die der Darlehensnehmer vereinbarungsgemäß zur Tilgung von Verbindlichkeiten seines Gewerbebetriebs bzw. seines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft verwendet, in den jeweiligen Bilanzen der Betriebe zu passivieren und dabei mit dem gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG abgezinsten Wert auszuweisen sind (Az. VI R 62/15).