Nach Einführung der Abgeltungsteuer führt der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen im Fall der Insolvenzeröffnung beim Darlehensnehmer nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust in der privaten Vermögenssphäre. So entschied der BFH (Az. VIII R 13/15).