Der BFH hat die Bemessungsgrundlage für die 1 %-Regelung bei Nutzung eines ausländischen Kraftfahrzeugs festgelegt, für das kein inländischer Bruttolistenpreis existiert (Az. III R 20/16).
Der BFH hat die Bemessungsgrundlage für die 1 %-Regelung bei Nutzung eines ausländischen Kraftfahrzeugs festgelegt, für das kein inländischer Bruttolistenpreis existiert (Az. III R 20/16).