Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die unentgeltliche Übertragung eines verpachteten Betriebs der Land- und Forstwirtschaft auf mehrere Personen der Nachfolgegeneration nach § 6 Abs. 3 EStG ohne Aufdeckung der stillen Reserven erfolgen kann, wenn jeder Erwerber Flächen von mehr als 3.000 qm erhält, da Flächen dieser Größe bei einem ruhenden Betrieb stets als selbständige Teilbetriebe anzusehen sind (Az. VI R 63/15).