Das OVG Berlin-Brandenburg hat einer Klägerin Recht gegeben, die nach einer maßvollen Brustvergrößerung in den mittleren Dienst der Berliner Schutzpolizei aufgenommen werden wollte. Angesichts moderner Brustimplantate, die nicht mehr die Nachteile früherer Produkte aufwiesen, seien Befürchtungen wegen vorzeitiger Gesundheitsprobleme unbegründet (Az. OVG 4 B 19.14).