Das OLG Nürnberg hat die Berufung eines Klägers zurückgewiesen, welcher nach einem Unfall, den er nach seinem Vortrag im Sprungbecken des Westbades durch das Verhalten eines Springers erlitten hatte, Schadensersatz von der Stadt Nürnberg verlangte. Von der Beklagten könne nicht verlangt werden, dass diese jeden einzelnen Springer ständig beaufsichtige und jeden einzelnen Sprung gesondert freigebe (Az. 4 U 1455/17).