Das Bundesverwaltungsgericht wies nach Verhandlung am 28. März 2018 die Klage gegen die Besetzung des Vorstandes und des Haushaltsausschusses der WPK für die Amtszeit 2014 bis 2018 auch im Revisionsverfahren ab. Die WPK hat nun die Urteilsgründe veröffentlicht.