Im Berufungsverfahren betreffend eine Schadensersatzklage von Grundstückseigentümern wegen objektiv rechtswidriger Anschlussbeitragsbescheide gegen einen Wasser- und Abwasserzweckverband hat das OLG Brandenburg das angefochtene Urteil des LG Frankfurt (Oder) abgeändert und die Klage abgewiesen (Az. 2 U 21/17).