Die EU-Kommission hat einen Bericht über die Möglichkeiten kollektiver Rechtsschutzverfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten veröffentlicht. Danach werden kollektive Rechtsschutzmechanismen sowie Schutzmaßnahmen gegen den potenziellen Missbrauch solcher Mechanismen EU-weit noch immer nicht einheitlich umgesetzt.