Das VG Köln hat die Klage der TRIWO GmbH gegen die Stadt Bergisch Gladbach abgewiesen. Mit der Klage hatte die TRIWO GmbH versucht zu verhindern, dass die Stadt ihr Vorkaufsrecht über mehrere große Grundstücke ausübt, die zum Betriebsgelände der Firma Zanders GmbH gehören (Az. 2 K 4269/17).