Nach Abschluss des Trilogs im Dezember 2017 hat das Europäische Parlament am 19. April 2018 über die Änderungsrichtlinie zur aktuell geltenden Vierten Geldwäscherichtlinie (sog. Fünfte Geldwäscherichtlinie*) in erster Lesung Beschluss gefasst. Der Standpunkt des Parlaments wurde dem Rat zur Beschlussfassung (und daneben der Kommission und den nationalen Parlamenten) übermittelt. Die WPK berichtet.