Nach entsprechender Beschlussfassung im Europäischen Parlament ist die Änderungsrichtlinie zur Vierten Geldwäscherichtlinie – die sog. Fünfte Geldwäscherichtlinie – am 19. Juni 2018 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Darauf weist die WPK hin.